Richtlinien-Psychotherapie in Deutschland

Verhaltenstherapie (VT) ist seit 1987 eine der vier in Deutschland zugelassenen Psychotherapie-
Richtlinienverfahren. 

Die VT  ist in vielen Therapie-Leitlinien sehr gut  evaluiert für psychische Erkrankungen. Für Angsterkrankungen bspw. ist die Verhaltenstherapie bzw. ihre störungsspezifischen Verfahren die Leitlinientherapie (S3 Leitlinie).

Die Psychotherapie- Weiterbildung erfolgt wahlweise in den in Deutschland zugelassenen Richtlinien. 
Psychoanalyse seit 1967, Tiefenpsychologie seit 1967, Verhaltenstherapie seit 1987, Systemische Therapie seit 2019.

Informationen für Berufsanfänger in den sogenannten „P-Fächern“: 
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
Facharzt für Kinder- und Jungend-Psychiatrie und Psychotherapie
Facharzt für Psychosomatik und Psychotherapie
Psychotherapie als Zusatztitel bei Allgemeinmedizin, Gynäkologie, Pädiatrie, …

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums und der
AWMF. Die DÄVT arbeitet mit ihren Delegierten in diesen Leitlinien mit. Sie ist Mitglied der AWMF.
Alle AWMF Leitlinien können Sie hier durchsuchen.

Musterweiterbildungsordnung (MWO) der Bundesärztekammer www.baek.de
Die MWO verzeichnet die Weiterbildungsbedingungen zum Erlangen aller in Deutschland gegebenen
Facharztqualifikationen. Sie listet Inhalte, Vorgaben und Richtzahlen zu Kenntnissen und Erfahrungen
für den spezifischen Facharzt und auch für alle P-Fächer auf, auch für den dazugehörigen
Psychotherapie-Teil. Die aktuelle MWO wurde am 15.11.2018 verabschiedet und am 29.6. 2023
aktualisiert. Erkundigen Sie sich bei Berufsstart über die für Sie gültige Weiterbildungsordnung,
inklusive Aktualisierungen, des gewählten P-Gebietes in Ihrer Landesärztekammer!
„In Deutschland sind für alle Angelegenheiten ärztlicher Weiterbildung die Landesärztekammern als
Körperschaften Öffentlichen Rechts zuständig. Die von der Bundesärztekammer erarbeitete MWO
hat für die LÄK nur empfehlende Bedeutung, Für jeden Arzt ist immer nur die WBO der LÄK
rechtsverbindlich zuständig, deren Mitglied er ist!“ Zitat Bundesärztekammer

Berufsanfänger sind also gut beraten, sich schon bei der Stellensuche über die entsprechende
Befugnisse des Weiterbildenden Arztes zu informieren. Sie entscheiden in den P-Fächern ihr Richtlinienverfahren, das verfahrensspezifisch erfolgt. Zu diesen Psychotherapie- Weiterbildungsforderungen gehören speziell in dem Verfahren Verhaltenstherapie: VT- Theorie, IFA-
Gruppe = Interaktionsbezogene Fallarbeit, VT-Supervision und VT-Selbsterfahrung.
Je P-Facharzt sind unterschiedliche Stundenzahlen gefordert. Siehe Übersicht der aktuellen MWO
2019. Tabelle 2
Spezieller Psychotherapie-Teil: Grundorientierung Verhaltenstherapie
Nach der aktuellen Musterweiterbildungsordnung für Ärzte MWO 2019, vom 29.6.2023 (bitte
beachten Sie ggf. lokale Revisionen in den Landesärztekammern!)

*Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird im Text das generische Maskulinum verwendet. Gemeint sind jedoch
immer alle Geschlechter!