Sehr geehrte Mitglieder,
in den letzten Wochen konnten Sie die kontroverse Diskussion über die neue Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP) verfolgen. Die neue Richtlinie wurde durch den G-BA am 19.09.2019 gegen die Stimmen der Deutschen Krankenhausgesellschaft verabschiedet.
Aus der Sicht von mehr als 30 Berufs- und Klinikverbänden, psychiatrischen, kinder- und jugendpsychiatrischen und psychosomatischen Fachgesellschaften als auch Organisationen der Selbsthilfe und der Angehörigen (Bündnis „Mehr Personal und Zeit für psychische Gesundheit“) sind erhebliche und nachteilige Folgen für die stationäre Versorgung psychisch Kranker zu erwarten. Nach vielfacher Einschätzung, unter anderem der Bundesärztekammer, wird der Auftrag des Gesetzgebers im PsychVVG, die personellen Voraussetzungen für eine leitliniengerechte und verbesserte stationäre und sektorenübergreifende Versorgung zu schaffen, durch die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen nicht erreicht.
Eine derzeitige DGPPN-Kampagne (www.mehr-personal.org) mit dem Ziel, die Umsetzung des G-BA Beschlusses zum 01.01.2020 in der jetzigen Form eines vorwiegenden Sanktionssystems mit ausgeweiteter Nachweispflicht gegenüber den Krankenkassen abzuwenden, wird durch die DÄVT unterstützt. Die aktuell beschlossene Personalrichtlinie ohne Erhöhung der seit etwa 30 Jahren unveränderten Zeitwerte für Ärzte wird auch die Anwendung ärztlicher Verhaltenstherapie im stationären Sektor stark behindern und teilweise verunmöglichen. Erforderlich ist stattdessen ein zukunftsfähiges Personalbemessungsinstrument, welches die Kliniken angesichts von hohen Ausfallsquoten und Fachkräftemangel bei der Umsetzung der leitliniengerechten Versorgung unterstützt. Mit der aktuellen Beschlussfassung im Gemeinsamen Bundesausschuss ist die verbindliche Festschreibung einer bedarfsorientierten Weiterentwicklung der Personalrichtlinie unerlässlich.
Zeitgleich zu diesem Newsletter ist eine Petition „Ausreichende und flächendeckende Personalbemessung in psychiatrischen, kinder- und jugendpsychiatrischen und psychosomatischen Kliniken“ an den deutschen Bundestag bis zum 24.12.2019 zeichnungsfähig (https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2019/_09/_24/Petition_99626.nc.html). Erforderlich sind 50.000 Unterschriften, um eine politisch wirksame Beachtung („Petitions-Quorum“) zu erreichen. Die Petition wird durch zahlreiche öffentlichkeitswirksame Aktivitäten unterstützt, u.a. einer bundesweiten „Protestmittagspause“ auf Initiative von BDK, ackpa und LIPPS an Kliniken und Abteilungen am 12.12.2019. Es geht darum, einen parlamentarischen Prozess zu initiieren, der zu Korrekturen der Personalrichtlinie zwingt.
Als Vorstand der DÄVT möchten wir im Rahmen des o.g. Bündnisses für „Mehr Personal und Zeit für psychische Gesundheit“ (s.o.) ausdrücklich auf diese Möglichkeiten Ihrer Mitwirkung hinweisen.
Weitere aktuelle Informationen entnehmen Sie dem Internetauftritt des Bündnisses oder sprechen Sie uns an.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Vorstand der DÄVT